AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften und die Vermittlung von Buchungsanfragen

Stand: 3. Oktober 2026

FEWO PARTNERS GmbH
Dorfstraße 149
09623 Frauenstein OT Nassau
Deutschland

Vertreten durch die Geschäftsführer: Tino Preußler und Mario Almeskirchen
Handelsregister: Amtsgericht Chemnitz, HRB 37815
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE458920733
Telefon: +49 162 2104642 oder +49 160 6666704
E-Mail: info@fewo.partners
Website: www.fewo-partners.de

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die kurzfristige Vermietung eigener Unterkünfte durch die FEWO PARTNERS GmbH sowie für deren Vermarktung und Vermittlung unverbindlicher Buchungsanfragen für Unterkünfte anderer Vermieter, soweit sie wirksam in das jeweilige Vertragsverhältnis einbezogen werden.
(2) Bei Unterkünften, die die FEWO PARTNERS GmbH selbst vermietet, gelten Teil A, Teil B und Teil D.
(3) Bei der Vermarktung und Anfragevermittlung für andere Vermieter gelten Teil A, Teil C und Teil D für die Tätigkeit der FEWO PARTNERS GmbH. Teil B gilt nicht automatisch für den Unterkunftsvertrag mit einem anderen Vermieter.
(4) Ein anderer Vermieter kann die Unterkunftsbedingungen aus Teil B als eigene Bedingungen verwenden, wenn er dies ausdrücklich autorisiert und sie vor Vertragsschluss wirksam in seinen Unterkunftsvertrag einbezieht. Die Identität dieses Vermieters und die für seinen Vertrag geltenden Bedingungen werden dem Gast gesondert mitgeteilt.
(5) Die Unterkunftsbedingungen sind auf zeitlich bestimmte Aufenthalte zur Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken zugeschnitten. Sie sind nicht als Regelwerk für eine dauerhafte Wohnraumüberlassung bestimmt. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem vereinbarten Zweck und der tatsächlichen Vertragsgestaltung, nicht allein nach der Aufenthaltsdauer oder der Bezeichnung des Vertrags.
(6) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

§ 2 Begriffe und Vertragspartner

(1) „Gast“ ist die Person oder das Unternehmen, die beziehungsweise das den Unterkunftsvertrag abschließt.
(2) „Vermieter“ ist die ausdrücklich benannte Person oder Gesellschaft, die gegenüber dem Gast die Bereitstellung der Unterkunft schuldet. Der Vermieter muss nicht zugleich Eigentümer der Immobilie sein.
(3) Bei eigener Vermietung ist die FEWO PARTNERS GmbH Vermieterin und Vertragspartnerin des Gastes.
(4) Bei Unterkünften anderer Vermieter übernimmt die FEWO PARTNERS GmbH ausschließlich die vereinbarte Vermarktung und Weiterleitung unverbindlicher Buchungsanfragen. Der Unterkunftsvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Gast und dem benannten Vermieter zustande.
(5) Vor einer bindenden Buchung wird dem Gast mitgeteilt, wer sein Unterkunftsvertragspartner ist. Bei Drittobjekten werden der vollständige Name beziehungsweise die Firma des Vermieters, dessen Anschrift und die erforderlichen Kontaktinformationen bereitgestellt.
(6) Diese Bedingungen begründen keine nachträgliche Änderung eines bereits feststehenden Vertragspartners.

§ 3 Buchungskanäle und Plattformen

(1) Anfragen und Buchungen können über die eigene Website, per E-Mail, telefonisch oder über Buchungsplattformen erfolgen.
(2) Die Darstellung einer Unterkunft stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, soweit der jeweilige Buchungsprozess nicht ausdrücklich anders ausgestaltet ist.
(3) Bei Plattformbuchungen richtet sich der Vertragsabschluss nach dem dort angezeigten Buchungsablauf und den wirksam vereinbarten Bedingungen.
(4) Diese AGB gelten bei Plattformbuchungen zusätzlich nur, soweit sie vor Vertragsschluss wirksam einbezogen werden. Ihre erstmalige Übersendung nach Vertragsschluss bewirkt keine nachträgliche Einbeziehung.
(5) Für den Unterkunftsvertrag haben die bei der konkreten Buchung ausdrücklich vereinbarten besonderen Unterkunfts-, Preis-, Zahlungs- und Stornobedingungen Vorrang vor allgemeinen Regelungen dieses Dokuments.
(6) Ein gesonderter Vertrag des Gastes mit der Plattform bleibt unberührt. Zwingende gesetzliche Rechte werden weder durch Plattformbedingungen noch durch diese AGB eingeschränkt.
(7) Die bei der Buchung erkennbare Vertragspartnerstellung muss mit der tatsächlichen Vertragsgestaltung übereinstimmen. Ein widersprüchlicher Plattformauftritt wird durch diese AGB nicht nachträglich korrigiert.

Teil B – Eigene Vermietung durch die FEWO PARTNERS GmbH

§ 4 Vertragsabschluss bei Direktbuchungen

(1) Bei einer unverbindlichen Anfrage über die Website, per E-Mail oder telefonisch kommt noch kein Unterkunftsvertrag zustande.
(2) Die FEWO PARTNERS GmbH kann dem Gast ein Angebot übermitteln. Dieses enthält insbesondere die Unterkunft, den Aufenthaltszeitraum, die Belegung, den Gesamtpreis, die Zahlungsbedingungen, die Stornobedingungen und die anwendbaren Vertragsunterlagen.
(3) Der Vertrag kommt durch die fristgerechte Annahme dieses Angebots durch den Gast zustande.
(4) Wird ein verbindlicher Online-Buchungsprozess angeboten, gibt der Gast durch Betätigung der entsprechend gekennzeichneten zahlungspflichtigen Buchungsschaltfläche ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der ausdrücklich als Annahme bezeichneten Buchungsbestätigung zustande.
(5) Eine lediglich als Eingangsbestätigung bezeichnete Nachricht ist keine Vertragsannahme.
(6) Enthält eine Antwort Änderungen gegenüber dem Angebot, handelt es sich um ein neues Angebot, das einer Annahme bedarf.
(7) Die Vertragsbestätigung und die einbezogenen Bedingungen werden dem Gast auf einem dauerhaften Datenträger, regelmäßig per E-Mail, zur Verfügung gestellt.
(8) Wer erkennbar für eine andere Person oder ein Unternehmen bucht, muss hierzu berechtigt sein. Eine zusätzliche persönliche Haftung des Buchenden entsteht nicht allein aufgrund dieser Bedingungen.

§ 5 Unterkunft und Leistungen

(1) Die FEWO PARTNERS GmbH stellt die vereinbarte Unterkunft für den gebuchten Zeitraum und die vereinbarte Personenzahl bereit.
(2) Maßgeblich sind die Unterkunftsbeschreibung und die bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungen und Merkmale.
(3) Eine andere Unterkunft darf nicht ohne Zustimmung des Gastes anstelle der gebuchten Unterkunft bereitgestellt werden.
(4) Die Unterkunft wird für den vereinbarten vorübergehenden Aufenthalt überlassen. Eine geschäftlich veranlasste Übernachtung ist dadurch nicht ausgeschlossen.
(5) Gewerbliche Veranstaltungen, ein Gewerbebetrieb mit Kundenverkehr sowie Unter- oder Weitervermietung sind ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht gestattet.
(6) Aufenthaltsverlängerungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.

§ 6 Preise und Zusatzleistungen

(1) Der Gesamtpreis und die enthaltenen Leistungen werden vor der bindenden Buchung angegeben.
(2) Verpflichtende und im Voraus berechenbare Entgelte, insbesondere eine vereinbarte Endreinigung, sind im Gesamtpreis enthalten.
(3) Öffentlich-rechtliche Abgaben werden mit ihrem Betrag oder, wenn dieser nicht im Voraus bestimmbar ist, mit ihrer Berechnungsgrundlage und Zahlungsweise angegeben.
(4) Zusätzliche Leistungen und Entgelte bedürfen einer vorherigen Vereinbarung. Es werden keine überraschenden nachträglichen Pflichtgebühren erhoben.
(5) Der bestätigte Preis wird nicht nachträglich einseitig aufgrund geänderter Nachfrage oder höherer Vermarktungsmöglichkeiten erhöht.

§ 7 Rechnung, Fälligkeit und Zahlungsverzug

(1) Die Rechnung wird grundsätzlich unmittelbar nach Vertragsschluss übermittelt.
(2) Bei Direktbuchungen ist der vollständige Unterkunftspreis innerhalb von fünf Zahlungstagen nach Zugang der Rechnung im Voraus zu zahlen. Abweichende Zahlungsbedingungen gelten nur, wenn sie vor Vertragsschluss vereinbart wurden.
(3) Zahlungstage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz der FEWO PARTNERS GmbH. Für die Berechnung der Frist gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Bei Plattformbuchungen gelten die für die konkrete Buchung wirksam vereinbarten Zahlungsmodalitäten.
(5) Zahlungsempfänger und angebotene Zahlungswege werden dem Gast mitgeteilt.
(6) Für die Nutzung eines Zahlungsmittels werden keine gesetzlich unzulässigen Zusatzentgelte erhoben.
(7) Zahlungsverzug tritt ausschließlich unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein. Die FEWO PARTNERS GmbH kann gesetzliche Verzugszinsen und rechtlich ersatzfähige Verzugsschäden verlangen.
(8) Offene Forderungen können unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen durch einen hierzu berechtigten Rechtsdienstleister oder Rechtsanwalt verfolgt werden. Rechtsverfolgungskosten sind vom Gast nur zu ersetzen, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht.
(9) Eine verspätete Zahlung bewirkt keine automatische Vertragsaufhebung und keine pauschale Vertragsstrafe. Gesetzliche Rechte wegen ausbleibender Zahlung bleiben unberührt.
(10) Gesetzliche Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte bleiben bestehen.

§ 8 Kostenlose Stornierung

(1) Soweit bei der konkreten Buchung keine abweichenden Stornobedingungen wirksam vereinbart wurden, kann der Gast die gesamte Buchung bis spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Check-in-Zeitpunkt kostenlos stornieren.
(2) Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei der FEWO PARTNERS GmbH beziehungsweise der hierfür im Buchungsprozess ausdrücklich benannten Empfangsstelle. Bei Plattformbuchungen kann der vorgesehene Plattformweg genutzt werden.
(3) Stornierungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich.
(4) Die Buchungsbestätigung weist den maßgeblichen Check-in-Zeitpunkt und nach Möglichkeit den konkreten Ablauf der kostenlosen Stornierungsfrist mit Datum, Uhrzeit und Zeitzone aus.
(5) Bei fristgerechter kostenloser Stornierung werden bereits erhaltene Unterkunftszahlungen unverzüglich zurückerstattet.
(6) Gebühren aus einem gesonderten Vertrag des Gastes mit einer Plattform richten sich nach diesem Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften.
(7) Änderungen einzelner Buchungsbestandteile, insbesondere des Zeitraums oder der Personenzahl, bedürfen einer Vereinbarung. Das Recht zur kostenlosen Stornierung der gesamten Buchung bleibt hiervon unberührt.

§ 9 Spätere Stornierung, Nichtanreise und vorzeitige Abreise

(1) Nach Ablauf der kostenlosen Stornierungsfrist entfällt der Zahlungsanspruch nicht allein deshalb, weil der Gast aus persönlichen Gründen den Aufenthalt nicht wahrnehmen kann.
(2) Die FEWO PARTNERS GmbH berücksichtigt ersparte Aufwendungen und die gesetzlich anzurechnenden Vorteile einer anderweitigen Nutzung. Eine doppelte Berechnung desselben Aufenthaltszeitraums ist ausgeschlossen.
(3) Soweit die Unterkunft infolge der Überlassung an einen anderen Gast dem ursprünglichen Gast nicht mehr bereitgestellt werden kann, gelten insbesondere die gesetzlichen Folgen des § 537 Abs. 2 BGB.
(4) Nicht angefallene und ersparte Reinigungs-, Verbrauchs- oder sonstige Leistungskosten werden abgezogen.
(5) Nach einer Stornierung bemüht sich die FEWO PARTNERS GmbH im zumutbaren Rahmen um eine anderweitige Vermietung. Ein bestimmter Vermietungserfolg wird nicht zugesagt.
(6) Die Abrechnung erfolgt nachvollziehbar unter Angabe der Berechnungsgrundlage und der berücksichtigten Abzüge. Der Gast kann eine geringere Zahlungspflicht nachweisen.
(7) Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet. Ein verbleibender Überschuss wird unverzüglich erstattet.
(8) Für Nichtanreise und vorzeitige Abreise gelten diese Grundsätze entsprechend, soweit kein gesetzliches Lösungsrecht oder eine andere wirksame Vereinbarung eingreift.
(9) Es wird keine automatische Stornostrafe und keine pauschale Schadensgebühr vereinbart.
(10) Gesetzliche Rechte wegen Mängeln, Unmöglichkeit oder sonstiger Leistungsstörungen bleiben unberührt.

§ 10 Ersatzgast

(1) Der Gast kann einen geeigneten Ersatzgast vorschlagen.
(2) Ein Vertragswechsel bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der FEWO PARTNERS GmbH. Diese darf die Zustimmung nur aus sachlichem Grund verweigern, insbesondere bei Überschreitung der zulässigen Belegung oder fehlender Bereitschaft zur Übernahme der vereinbarten Bedingungen.
(3) Bis zur bestätigten Vertragsübernahme bleibt der ursprüngliche Gast Vertragspartner.
(4) Eine pauschale Ersatzgast- oder Umbuchungsgebühr wird nicht erhoben.

§ 11 Anreise, Zugang und Abreise

(1) Soweit keine anderen Zeiten vereinbart wurden, ist die Unterkunft am Anreisetag ab 15:00 Uhr verfügbar und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zurückzugeben.
(2) Zugangsinformationen werden rechtzeitig bereitgestellt.
(3) Bei Problemen mit einem digitalen Zugang oder Schließsystem ist der angegebene Kontakt unverzüglich zu informieren. Die FEWO PARTNERS GmbH sorgt im Rahmen ihrer Leistungspflicht für eine geeignete Zugangslösung.
(4) Frühere Anreise oder spätere Abreise bedürfen einer Vereinbarung. Ein zusätzliches Entgelt setzt eine vorherige Preisvereinbarung voraus.
(5) Bei verspäteter Rückgabe gelten die gesetzlichen Ansprüche. Eine volle zusätzliche Übernachtung wird nicht automatisch als Vertragsstrafe berechnet.

§ 12 Belegung, Besucher und Nutzung

(1) Übernachten dürfen nur die vereinbarten Personen. Zusätzliche Übernachtungsgäste bedürfen einer vorherigen Vereinbarung.
(2) Die ausgewiesene Höchstbelegung darf nicht überschritten werden.
(3) Ein zusätzliches Personenentgelt wird nur erhoben, wenn dessen Höhe oder Berechnungsgrundlage vorher vereinbart wurde.
(4) Tagesbesuche sind zulässig, soweit keine vor Vertragsschluss mitgeteilte objektbezogene Beschränkung besteht und Sicherheit, Ruhe sowie Rechte anderer Nutzer gewahrt werden.
(5) Partys, größere Feiern und Veranstaltungen sind ohne ausdrückliche vorherige Vereinbarung nicht gestattet.
(6) Die vor Vertragsschluss bereitgestellte Hausordnung ist Bestandteil des Unterkunftsvertrags. Spätere praktische Hinweise dürfen keine neuen Gebühren, Vertragsstrafen oder wesentlichen Nutzungseinschränkungen einführen.

§ 13 Rauchen, E-Zigaretten und Tiere

(1) Rauchen, E-Zigaretten und vergleichbare Rauch- oder Dampferzeugnisse sind innerhalb der Unterkunft sowie in gemeinschaftlichen Innenbereichen nicht gestattet.
(2) Im Freien ist Rauchen nur in ausdrücklich freigegebenen Bereichen erlaubt. Andere Personen dürfen nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
(3) Haustiere sind nur zulässig, wenn dies für die konkrete Buchung vereinbart wurde. Ein etwaiges Haustierentgelt wird vor Vertragsschluss angegeben.
(4) Gesetzlich geschützte Assistenzhunde werden nach den gesetzlichen Voraussetzungen zugelassen. Eine vorherige Mitteilung wird zur Organisation erbeten; ihr Unterbleiben führt nicht automatisch zum Ausschluss.
(5) Allein wegen eines gesetzlich geschützten Assistenzhundes wird keine pauschale Tier- oder Sonderreinigungsgebühr berechnet.
(6) Tiere sind angemessen zu beaufsichtigen. Eine Verantwortlichkeit für verursachte Schäden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(7) Es werden keine automatischen Vertragsstrafen wegen Rauchen, Tiermitnahme oder vergleichbarer Nutzungsverstöße vereinbart.

§ 14 Reinigung und Rückgabe

(1) Die Unterkunft wird in gereinigtem, vertragsgemäßem Zustand bereitgestellt.
(2) Bei Abreise ist sie besenrein zurückzugeben. Grober Schmutz ist zu entfernen, benutztes Geschirr zu reinigen und Abfall in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
(3) Eine vollständige Endreinigung schuldet der Gast neben einer vereinbarten Endreinigungsleistung nicht.
(4) Zusätzliche Reinigungskosten können nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen und im erforderlichen, angemessenen Umfang verlangt werden.
(5) Gewöhnliche Verschmutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist durch den vereinbarten Preis beziehungsweise die vereinbarte Endreinigung abgedeckt.
(6) Eine doppelte Abrechnung derselben Reinigungsleistung ist ausgeschlossen.

§ 15 Schäden, Inventar und Schlüssel

(1) Unterkunft, Ausstattung und Inventar sind sorgfältig und entsprechend ihrer vorgesehenen Nutzung zu behandeln.
(2) Der Gast haftet für Schäden nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist kein ersatzpflichtiger Schaden.
(3) Für Begleitpersonen, Besucher und Tiere gilt die gesetzliche Verantwortlichkeit. Eine verschuldensunabhängige Haftung für jedes Verhalten Dritter wird nicht begründet.
(4) Wahrnehmbare Schäden sowie Verlust oder Missbrauchsverdacht von Schlüsseln, Karten und Zugangscodes sind unverzüglich zu melden.
(5) Schlüssel und Zugangsdaten dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden.
(6) Ersatzfähig sind nur rechtlich geschuldete, erforderliche und angemessene Kosten. Der Austausch einer gesamten Schließanlage wird nicht allein aufgrund eines Schlüsselverlusts automatisch berechnet.
(7) Bei der Schadensermittlung sind Alter, Zustand, Wert und gegebenenfalls eine Wertverbesserung zu berücksichtigen. Derselbe Schaden darf nicht doppelt abgerechnet werden.

§ 16 Kaution

Für die unter diesen Bedingungen angebotenen Direktbuchungen wird derzeit keine Kaution verlangt. Abweichende Sicherheiten bei einer konkreten Buchung bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung vor Vertragsschluss. Plattformbezogene Sicherungsmodelle richten sich nach den hierfür wirksam vereinbarten Bedingungen.

§ 17 Mängel und technische Störungen

(1) Erkennbare Mängel, Schäden und wesentliche Störungen sollen unverzüglich dem angegebenen Kontakt gemeldet werden.
(2) Der Gast soll zumutbare Abhilfe ermöglichen. Ein Zutritt zur Unterkunft wird abgestimmt; gesetzlich zulässige Maßnahmen bei unmittelbarer Gefahr bleiben unberührt.
(3) Unterbleibt eine erforderliche Mängelanzeige, richten sich die Folgen ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Ein pauschaler Verlust aller Rechte tritt nicht ein.
(4) Gesetzliche Rechte auf Abhilfe, Minderung, Vertragsbeendigung, Aufwendungsersatz und Schadensersatz bleiben bestehen.
(5) Ausfälle von Strom, Wasser, Heizung, WLAN oder Zugangstechnik werden nach ihren konkreten Auswirkungen und den gesetzlichen Verantwortlichkeiten beurteilt.
(6) Die Beteiligung eines externen Versorgers führt nicht automatisch zum Ausschluss aller Ansprüche.

§ 18 WLAN

(1) WLAN wird bereitgestellt, soweit es zur vereinbarten Ausstattung gehört.
(2) Ohne besondere Vereinbarung werden keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit und keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit zugesagt.
(3) Eine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit sowie gesetzliche Rechte bei erheblichen Störungen bleiben unberührt.
(4) Der Zugang darf nicht für rechtswidrige Inhalte oder Handlungen genutzt werden. Zugangsdaten sind vor unbefugter Weitergabe zu schützen.
(5) Vom Gast selbst bestellte kostenpflichtige Dienste bezahlt der Gast. Eine pauschale Haftung für jede Nutzung durch andere Personen wird nicht begründet.

§ 19 Nichtverfügbarkeit und Vertragsbeendigung

(1) Eine Doppelbuchung oder eine wirtschaftlich günstigere anderweitige Vermietungsmöglichkeit berechtigt die FEWO PARTNERS GmbH nicht zur beliebigen Lösung vom Vertrag.
(2) Ist die vereinbarte Leistung tatsächlich oder rechtlich unmöglich, gelten die gesetzlichen Folgen. Nicht geschuldete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
(3) Naturereignisse, Versorgungsstörungen oder behördliche Maßnahmen führen nicht automatisch zum Ausschluss sämtlicher Ansprüche. Maßgeblich sind die konkrete Situation und die gesetzlichen Voraussetzungen.
(4) Eine Ersatzunterkunft kann angeboten werden, bedarf aber der Zustimmung des Gastes.
(5) Gesetzliche Ansprüche auf Rückzahlung und Schadensersatz bleiben unberührt. Notwendige und angemessene Kosten einer Ersatzunterkunft können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ersatzfähig sein.
(6) Bei erheblichen Vertragsverletzungen des Gastes kann der Vertrag nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen beendet werden. Eine erforderliche Abmahnung oder Abhilfefrist wird nicht pauschal ausgeschlossen.
(7) Die finanziellen Folgen einer Vertragsbeendigung richten sich nach Gesetz und wirksamer Vereinbarung, nicht nach einer automatischen Einbehaltung sämtlicher Zahlungen.

§ 20 Haftung

(1) Die FEWO PARTNERS GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie gesetzliche Mängelrechte werden nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
(3) Für persönliche Gegenstände, Diebstahl, Brand, Wasser- und Inventarschäden gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen. Ein allgemeiner Haftungsausschluss wird nicht vereinbart.
(4) Eine gegebenenfalls anwendbare gesetzliche Haftung für eingebrachte Sachen bleibt unberührt.

§ 21 Widerrufsrecht

(1) Bei Verträgen zur Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, die einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorsehen, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
(2) Das vereinbarte kostenlose Stornierungsrecht und gesetzliche Rechte wegen Leistungsstörungen bleiben davon unberührt.
(3) Für gesonderte Leistungen oder anders einzuordnende Verträge wird ein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht eigenständig beurteilt. Diese Bedingungen schließen ein solches Recht nicht pauschal aus.

Teil C – Vermarktung und Anfragevermittlung für Drittvermieter

§ 22 Umfang der Tätigkeit

(1) Bei entsprechend gekennzeichneten Drittobjekten übernimmt die FEWO PARTNERS GmbH die Vermarktung und Weiterleitung unverbindlicher Buchungsanfragen.
(2) Die FEWO PARTNERS GmbH ist bei diesen Objekten nicht zum Abschluss des Unterkunftsvertrags bevollmächtigt. Verbindliche Angebote und Vertragsannahmen erfolgen durch den benannten Vermieter.
(3) Die technische Übermittlung einer eindeutig dem Vermieter zugeordneten Erklärung begründet keine eigene Unterkunftsverpflichtung der FEWO PARTNERS GmbH.
(4) Die Bereitstellung der Unterkunft und die Erfüllung des Unterkunftsvertrags schuldet der Vermieter.
(5) Die FEWO PARTNERS GmbH schuldet die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer tatsächlich übernommenen Vermittlungs- und Kommunikationsaufgaben.
(6) Eine separate Vermittlungsgebühr schuldet der Gast der FEWO PARTNERS GmbH nicht. Die Vergütung durch den Vermieter richtet sich nach einem gesonderten Vertrag.

§ 23 Anfrage und Unterkunftsvertrag

(1) Eine an die FEWO PARTNERS GmbH gerichtete Anfrage ist unverbindlich und begründet noch keinen Unterkunftsvertrag.
(2) Die Anfrage wird zur Entscheidung an den benannten Vermieter weitergeleitet.
(3) Der weitere Vertragsabschluss erfolgt nach dem vom Vermieter mitgeteilten Verfahren. Der Gast erhält vor seiner bindenden Erklärung die erforderlichen Unterkunfts-, Preis-, Zahlungs- und Vertragsinformationen.
(4) Verfügbarkeit, Preise, Buchungsänderungen und besondere Vereinbarungen entscheidet der Vermieter.
(5) Eine Mitteilung der FEWO PARTNERS GmbH ist nur dann eine Übermittlung einer rechtsverbindlichen Vermietererklärung, wenn dies ausdrücklich und eindeutig kenntlich gemacht wird.
(6) Bei Plattformbuchungen muss der tatsächliche Vertragspartner aus dem dortigen Buchungsprozess hervorgehen. Eine abweichende tatsächliche Vertragspartnerstellung wird durch diesen Teil nicht ausgeschlossen oder verändert.

§ 24 Zahlungen, Rechnungen und Stornierungen

(1) Der Unterkunftspreis steht dem Vermieter zu. Der Gast zahlt an den Vermieter beziehungsweise über den für dessen Buchung vorgesehenen Zahlungsdienstleister.
(2) Die FEWO PARTNERS GmbH nimmt bei diesem Geschäftsmodell keine Unterkunftszahlungen für den Vermieter entgegen.
(3) Unterkunftsrechnungen werden durch den Vermieter gestellt und weisen diesen als Leistungserbringer aus.
(4) Stornierungen, Mängelanzeigen und andere rechtsverbindliche Erklärungen zum Unterkunftsvertrag sind unmittelbar an den Vermieter oder an eine von diesem ausdrücklich benannte Empfangsstelle zu richten.
(5) Die FEWO PARTNERS GmbH ist hierfür nicht empfangsbevollmächtigt. Die erforderlichen Vermieterkontakte werden vor Vertragsschluss bereitgestellt.
(6) Bei der FEWO PARTNERS GmbH irrtümlich eingehende vertragsbezogene Nachrichten werden im Rahmen ihrer übernommenen Aufgaben unverzüglich weitergeleitet. Eine fristwahrende Wirkung des Eingangs bei FEWO PARTNERS wird dadurch nicht zugesagt.
(7) Entscheidungen über Erstattungen, Mängelabhilfe und Ersatzunterkünfte trifft der Vermieter. Gesetzliche Rechte des Gastes hängen nicht von dessen freiwilliger Zustimmung ab.
(8) Der für die konkrete Buchung geltende Stornotarif wird durch den Vermieter vor Vertragsschluss mitgeteilt. Die vereinbarte kostenlose Stornierung bis 72 Stunden vor Check-in muss im jeweiligen Unterkunftsangebot und in der Bestätigung eindeutig ausgewiesen werden.

§ 25 Haftung bei Vermittlung

(1) Die FEWO PARTNERS GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für eigene Pflichtverletzungen.
(2) Die bloße Vermarktung oder Weiterleitung einer Anfrage begründet keine eigene Verpflichtung, die Unterkunft bereitzustellen.
(3) Eine tatsächlich übernommene eigene Verpflichtung sowie eine sonstige gesetzliche Haftung werden durch diese Bedingungen nicht ausgeschlossen.
(4) Für die Erfüllung des Unterkunftsvertrags und dessen Mängel ist der Vermieter nach den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen verantwortlich.
(5) Ansprüche des Gastes gegen den Vermieter und gegen die FEWO PARTNERS GmbH richten sich nach ihren jeweiligen gesetzlichen und tatsächlich übernommenen Verantwortlichkeiten.

Teil D – Gemeinsame Schlussbestimmungen

§ 26 Datenschutz

(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden in den jeweils einschlägigen Datenschutzhinweisen bereitgestellt.
(2) Bei der Anfragevermittlung wird über die erforderliche Übermittlung von Daten an den benannten Vermieter informiert.
(3) Diese AGB enthalten keine pauschale Einwilligung in Werbung oder nicht erforderliche Datenverarbeitungen.
(4) Gesetzlich erforderliche Datenschutzinformationen werden gesondert bereitgestellt.

§ 27 Verbraucherstreitbeilegung

(1) Die FEWO PARTNERS GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Für andere Vermieter gilt deren eigene Erklärung zur Verbraucherstreitbeilegung.
(3) Gesetzliche Informationspflichten nach Entstehen einer nicht beigelegten Verbrauchervertragsstreitigkeit bleiben unberührt.

§ 28 Recht, Sprache und Gerichtsstände

(1) Es gilt deutsches Recht. Zwingende Vorschriften des nach den maßgeblichen Kollisionsregeln anwendbaren Rechts und zwingender Verbraucherschutz bleiben unberührt.
(2) Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ein ausschließlicher Gerichtsstand zulasten des Gastes wird nicht vereinbart.
(3) Maßgeblich ist die für die konkrete Buchung vereinbarte Vertragssprache. Übersetzungen dürfen gesetzliche Verbraucherrechte nicht einschränken.

§ 29 Vertragsfassung und unwirksame Bestimmungen

(1) Die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung wird mit den Buchungsunterlagen dokumentiert.
(2) Neue Fassungen ändern bereits abgeschlossene Verträge nicht ohne wirksame Vereinbarung.
(3) Die Folgen einer unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung richten sich nach § 306 BGB.
(4) Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch eine andere, wirtschaftlich möglichst ähnliche Bestimmung ersetzt.

Hausordnung für eigene Unterkünfte der FEWO PARTNERS GmbH

Diese Hausordnung gilt, soweit sie vor Vertragsschluss einbezogen wurde. Für Drittobjekte gilt die vom jeweiligen Vermieter bereitgestellte Hausordnung.

(1) Ruhe und Rücksicht. Von 22:00 bis 07:00 Uhr gilt Nachtruhe. Auch außerhalb dieser Zeiten sind vermeidbare erhebliche Störungen zu unterlassen.
(2) Belegung. Die vereinbarte Übernachtungsbelegung und die ausgewiesene Höchstbelegung sind einzuhalten. Zusätzliche Übernachtungsgäste bedürfen einer Vereinbarung.
(3) Besucher. Tagesbesuche dürfen nicht zu Sicherheitsproblemen, Überbelegung oder erheblichen Störungen führen. Vorher mitgeteilte objektbezogene Beschränkungen sind zu beachten.
(4) Veranstaltungen. Partys, größere Feiern und Veranstaltungen sind nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung gestattet.
(5) Rauchen. In Innenräumen und gemeinschaftlichen Innenbereichen gilt Rauch- und Dampfverbot einschließlich E-Zigaretten. Außenbereiche dürfen hierfür nur genutzt werden, wenn sie ausdrücklich freigegeben sind.
(6) Tiere. Haustiere sind nur nach Vereinbarung zulässig. Gesetzlich geschützte Assistenzhunde werden nach den gesetzlichen Voraussetzungen zugelassen. Tiere sind angemessen zu beaufsichtigen.
(7) Müll und Abflüsse. Abfälle sind in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Fette, Essensreste, Hygieneartikel und andere verstopfende Stoffe gehören nicht in Toiletten oder Abflüsse.
(8) Gemeinschaftsflächen. Flure, Treppen, Rettungswege und Zufahrten sind freizuhalten. Fahrräder, Kinderwagen und sonstige Gegenstände dürfen nur auf dafür vorgesehenen sicheren Flächen abgestellt werden.
(9) Türen und Fenster. Türen sind geschlossen zu halten. Fluchtwege müssen jederzeit nutzbar bleiben; Fluchttüren dürfen nicht so abgeschlossen werden, dass ein Verlassen nur mit Schlüssel möglich ist. Eigene erreichbare Fenster sind beim Verlassen und bei Unwetter angemessen zu sichern.
(10) Schlüssel und Zugang. Schlüssel, Karten und Codes sind sorgfältig aufzubewahren und dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden. Verlust oder Missbrauchsverdacht ist unverzüglich zu melden.
(11) Grillen und Feuer. Grillen ist nur an ausdrücklich freigegebenen Stellen und mit zugelassenen Geräten gestattet. Örtliche Verbote und die mitgeteilten Sicherheitsregeln sind einzuhalten.
(12) Parkplätze. Nur vereinbarte oder ausdrücklich freigegebene Stellplätze dürfen genutzt werden. Feuerwehrflächen, Zufahrten und fremde Stellplätze bleiben frei.
(13) Sicherheit. Rauchmelder und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht außer Betrieb gesetzt werden. Gefährliche Stoffe, Brennstoffe und Feuerwerkskörper dürfen nicht gelagert oder verwendet werden. Gewöhnliche Haushalts- und Pflegeprodukte in üblichen Mengen sind ausgenommen.
(14) Inventar. Einrichtung und Geräte sind entsprechend ihrem vorgesehenen Zweck zu nutzen. Dauerhafte Veränderungen und die Entfernung von Inventar sind nicht gestattet.
(15) Schäden und Störungen. Wahrnehmbare Schäden, Leckagen, Heizungsprobleme und andere erhebliche Störungen sind unverzüglich zu melden. Eine allgemeine technische Kontrollpflicht besteht nicht. Bei unmittelbarer Gefahr sind erforderlichenfalls Rettungsdienste zu verständigen.
(16) Check-out. Die Unterkunft ist zur vereinbarten Zeit besenrein zurückzugeben. Grober Schmutz ist zu entfernen, Geschirr zu reinigen und Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. Schlüssel und Karten werden nach der mitgeteilten Anleitung zurückgegeben.
(17) Folgen von Verstößen. Es entstehen keine automatischen Vertragsstrafen. Abhilfe, Vertragsbeendigung und Schadensersatz richten sich nach dem Gesetz und den wirksam vereinbarten Bedingungen.